Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel
Die Inno-Trade GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Thomas Glenk und Benjamin Buteli, Josef-Zech-Straße 2, 89331 Burgau, Deutschland (nachfolgend „Verkäufer“ genannt), vertreibt an die Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt) diverse Produkte, wie AdBlue®, Scheibenwischerwasser sowie verschiedene Autopflege-Produkte. Der Verkäufer stellt unter der Webadresse https://www.inno-trade.de/ (nachfolgend „Website“ genannt) seine Angebote vor.
Die nachfolgenden Bedingungen sollen das Rechtsverhältnis zwischen dem Verkäufer und dem jeweiligen Kunden umfassend und auf verständliche Weise regeln.
§ 1 Geltungsbereich, Änderung
- Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen dem Verkäufer und dem jeweiligen Kunden und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.
- Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Diese AGB gelten in ihrer jeweils bei Vertragsschluss aktuellen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für alle zukünftigen Verträge über Lieferungen und Leistungen des Verkäufers an denselben Kunden, auch dann, wenn der Verkäufer im Einzelfall nicht erneut auf sie hinweist.
- Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, insbesondere bei Änderungen gesetzlicher Vorschriften, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder technischer Entwicklungen sowie im Fall der Erweiterung des Leistungsangebots. Der Verkäufer wird den Kunden mindestens vier Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderung in Textform informieren und ihm diese übermitteln. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge wird der Verkäufer den Kunden in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen. Im Fall der Änderung von Reglungen, welche die Hauptleistungspflichten betreffen, wird der Verkäufer die Zustimmung des Kunden einholen. Widerspricht der Kunde innerhalb der vorgenannten Frist, oder erteilt er die erforderliche Zustimmung nicht, so ist der Verkäufer dazu berechtigt, das jeweils betroffene Vertragsverhältnis zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen, oder es zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen.
- Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Auf die AGB und auf die unter Bezug auf diese AGB geschlossenen Verträge findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
- Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende Rangfolge gelten:
- individuelle Vereinbarungen,
- diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
- die gesetzlichen Regelungen.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
- Der Verkäufer bietet den Kunden den Kauf von Waren, insbesondere von AdBlue® und verschiedenen Autopflege- und Autoreinigungsprodukten an. Angebote des Verkäufers auf der Website, in den Produktinformationen oder sonstigen Werbematerialien sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet werden. Die Artikel werden auf der Website des Verkäufers dargestellt und können über das entsprechende Kontaktformular oder per E-Mail von dem Kunden angefragt werden. Der Verkäufer erstellt ein Angebot, das dem Kunden per E-Mail übermittelt wird.
- Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, Werbemitteln oder Produktabbildungen sind keine Beschaffenheitsangaben und keine zugesicherten Eigenschaften, es sei denn, sie wurden im Einzelfall ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht.
- Der jeweilige Vertrag kommt durch Bestätigung des unveränderten, von dem Verkäufer in Textform unterbreiteten Angebots durch den Kunden zustande. Der Verkäufer hält sich 30 Tage lang an sein Angebot gebunden.
- Die einzelnen Leistungsgegenstände sowie der konkrete Umfang der von dem Verkäufer zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Angaben in den jeweiligen Projekt- und Leistungsbeschreibungen, dem jeweiligen Angebot sowie den individuellen Vereinbarungen und/oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Der Verkäufer beginnt mit der vereinbarten Leistung zu dem im jeweiligen Vertrag und den zugrundeliegenden Auftragsdokumenten vereinbarten Zeitpunkt. Fristen verlängern sich automatisch um den Zeitraum, in dem der Verkäufer unverschuldet an der Ausführung der Leistung gehindert ist. Dies ist insbesondere in Fällen von höherer Gewalt, Streik, Pandemien und Epidemien sowie mangelnder Mitwirkung des Kunden i. S. d. § 6 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gegeben.
- Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages seinerseits den Leistungsgegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit des Verkäufers für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Der Verkäufer wird in diesem Fall den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und diesem eine bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten. Der Verkäufer behält sich für diesen Fall vor, eine preislich und qualitativ gleichwertige Ware anzubieten, mit dem Ziel, einen neuen Vertrag über den Kauf der preislich und qualitativ gleichen Ware abzuschließen.
- Der Verkäufer ist berechtigt, für sämtliche Leistungen Dritte, insbesondere Subunternehmer, zu beauftragen. Diese sind dann Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. Der Verkäufer ist insbesondere dazu berechtigt, weitere Spezialisten zu Detailfragestellungen hinzuzuziehen, eingesetzte bzw. genannte Projektmitarbeiter jederzeit durch vergleichbar qualifizierte Ressourcen zu ersetzen oder Unterauftragnehmer einzusetzen. Die Bereitstellungsfristen verlängern sich unbeschadet der Rechte des Verkäufers wegen Verzugs des Kunden um den Zeitraum, in dem der jeweilige Vertragspartner seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht nachkommt.
- Kommt der Verkäufer mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Verkäufer eine vom Kunden gesetzte Nachfrist nicht einhält.
- Der Leistungsort ist grundsätzlich am Sitz des Verkäufers oder am Sitz des Kunden, wenn sich nicht etwas anderes aus der individuellen Vereinbarung oder der Art der Tätigkeit ergibt.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug
- Die Vergütungshöhe sowie der Abrechnungsmodus richten sich nach dem Angebot, den jeweiligen vertraglichen Vereinbarung oder nach diesen Geschäftsbedingungen.
- Preise verstehen sich als Netto-Europreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Lieferungen von AdBlue® und sonstigen Flüssigprodukten in loser Form (z. B. per Tank-Lkw) erfolgt die Abrechnung nach den vom Verkäufer bei der Beladung ermittelten Mengen.
- Die Vergütung wird mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Die Rechnung ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu bezahlen. Ein Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung mindestens in Textform.
- Die Erfüllung der Zahlungspflicht tritt mit Gutschrift der vertraglich festgelegten Forderung auf dem Konto des Verkäufers ein.
- Der Verkäufer ist berechtigt, Preise angemessen anzupassen, wenn sich nach Vertragsschluss, aber vor Lieferung seine Kosten aus Gründen erhöhen, die er nicht zu vertreten hat, insbesondere aufgrund von Änderungen bei Rohstoffpreisen, Energie- oder Transportkosten, Zöllen, Steuern oder sonstigen öffentlichen Abgaben. Die Preisänderung ist auf den Umfang der Kostensteigerung beschränkt. Auf Verlangen des Kunden wird der Verkäufer die maßgeblichen Kostenelemente in nachvollziehbarer Weise darlegen. Lehnt der Kunde die hierdurch entstandene Preisänderung ab, ist der Verkäufer berechtigt von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
- Bei Dauerschuldverhältnissen, Rahmenverträgen und Abrufvereinbarungen ist der Verkäufer berechtigt, bei wesentlichen Kostenveränderungen im Sinne von Absatz 5 Preisänderungen mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen vorzunehmen. Widerspricht der Kunde der Preisänderung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gilt sie als genehmigt. Hierauf wird der Verkäufer den Kunden in der Mitteilung besonders hinweisen.
- Kunden können Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen gegenüber dem Verkäufer in Textform erheben. Rechnungen des Verkäufers gelten als vom Kunden genehmigt, wenn ihnen nicht binnen vier Wochen nach Zugang widersprochen wird. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs.
- Der Verkäufer ist berechtigt, Zahlungen des Kunden zunächst auf ältere Schulden, dann auf Kosten und Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen, unabhängig von einer Tilgungsbestimmung des Kunden.
- Kunden geraten innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit, ohne eine Mahnung, in Verzug. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
- Befindet sich der Kunde zwei Monate lang im Zahlungsverzug und kommt er seinen Verpflichtungen nicht nach, ist der Verkäufer dazu berechtigt, weitere Leistungen zurückzuhalten und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag, ohne besondere vorherige Ankündigung, fristlos zu kündigen.
- Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung sind die bereits erbrachten Leistungen des Verkäufers bis zum Wirksamwerden des Beendigungstatbestandes entsprechend der vertraglichen Regelung durch den Kunden zu vergüten. Etwaige gesetzliche Ansprüche, die dem Verkäufer auf Grund einer vorzeitigen Beendigung zustehen, werden hiervon nicht berührt. Etwaige Ansprüche aus dieser Nummer sind im Rahmen gesetzlich entstehender Ansprüche anzurechnen
- Der Verkäufer ist berechtigt, für jede Mahnung pauschale Mahnkosten in Höhe von 2,50 € gegenüber Kunden geltend zu machen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung weiterer Mahnkosten bleibt ausdrücklich vorbehalten.
- Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
§ 4 Lieferbedingungen
- Die Lieferbedingungen und -fristen sowie die Liefer-/Versandkosten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
- Lieferzeitangaben sind unverbindlich, soweit sie nicht von dem Verkäufer ausdrücklich zugesichert wurden. Soweit nichts anderes vereinbart wird, erfolgt die Lieferung „ab Werk“ bzw. „ab Lager“.
- Die Einhaltung von Lieferfristen setzt voraus, dass der Kunde alle ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und ordnungsgemäß erbracht, insbesondere erforderliche Informationen, Unterlagen, Freigaben und – soweit vereinbart – Anzahlungen zur Verfügung gestellt hat. § 2 Absatz 5 dieser AGB gilt entsprechend.
- Abrufaufträge verpflichten den Kunden zur Abnahme der vereinbarten Gesamtmenge innerhalb der vereinbarten Laufzeit. Abrufe müssen so rechtzeitig erfolgen, dass eine ordnungsgemäße Produktion, Disposition und Lieferung möglich ist. Abrufe, die von dem zunächst geplanten Abrufplan abweichen, können zu geänderten Lieferfristen und zusätzlichen Frachtkosten führen. Mehraufwände infolge hierdurch entstandener verspäteter, unrichtiger oder unvollständiger Abrufe trägt der Käufer.
- Der Verkäufer ist zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt, sofern dies für den Kunden nicht unzumutbar ist. Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.
- Der Verkäufer ist berechtigt, die Beladung oder Lieferung zu verweigern, wenn begründete Zweifel an der Eignung oder Sicherheit der Tankanlagen oder Fahrzeuge des Kunden bestehen oder wenn gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften verstoßen würde. Für AdBlue®-Produkte gelten die Anforderungen, die sich aus den dem Vertrag beigefügten Produktspezifikationen ergeben, insbesondere die Norm ISO 22241 in ihrer jeweils geltenden Fassung sowie die einschlägigen Anwendungsempfehlungen des Verbands der Automobilindustrie (VDA). Die Eignung der Tankanlagen, Lagerbehälter und Fahrzeuge des Kunden beurteilt sich insbesondere nach der Einhaltung dieser Vorgaben. Die hieraus entstehenden Verzögerungen oder Mehrkosten hat der Kunde zu tragen. Auf die Mitwirkungspflichten des Kunden in § 6 dieser Geschäftsbedingungen wird verwiesen.
§ 5 Eigentumsvorbehalt, Gefahrübergang, Annahmeverzug
- Der Verkäufer behält sich das Eigentum an dem jeweiligen Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen vor, die bis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, der Übergabe des Liefergegenstandes an den Käufer oder aus der gesamten Geschäftsverbindung zwischen den Parteien entstanden sind. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen zugunsten Dritter, Beschlagnahmen oder Verfügungen durch Dritte hat der Kunde auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen und diesen unverzüglich zu benachrichtigen. Notwendige Kosten, die der Verkäufer aufgrund einer von ihm gemäß § 771 ZPO erhobenen Klage entstehen, sind vom Kunden im Rahmen der gesetzlichen Kosten- und Gebührenvorschriften zu tragen, wenn Kostenersatz von dem Dritten nicht zu erlangen ist. Das gleiche gilt für Kosten anderer notwendiger Maßnahmen und Aufwendungen. Der Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand auch vor Übergang des Eigentums im ordentlichen Geschäftsgang zu verkaufen oder zu verarbeiten. In diesen Fällen gilt Folgendes: Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde an den Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktur-Endbetrages (einschließlich MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Im Falle von Miteigentum des Verkäufers umfasst die Abtretung jedoch nur einen Forderungsanteil, der dem Miteigentumsanteil des Verkäufers entspricht. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Abtretung nicht offenzulegen und die Forderung nicht selbst einzuziehen, solange der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen nicht in Rückstand gekommen ist. Unter dieser Voraussetzung bleibt der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Der Kunde ist zu jedem Zeitpunkt verpflichtet, dem Verkäufer über die Forderungen gegen Dritte aus den Weiterverkäufen umfassend Auskunft zu erteilen.
- Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung im Sinne von § 4 „ab Werk“ bzw. „ab Lager“. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Produkte geht mit der Übergabe an den Frachtführer, Spediteur oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Kunden über, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder Lagers.
- Wird die Ware durch Fahrzeuge des Verkäufers oder in seinem Auftrag zum Kunden transportiert und dort abgesetzt, geht die Gefahr spätestens mit Eintreffen der Ware am vereinbarten Bestimmungsort auf den Kunden über, und zwar zu dem Zeitpunkt, zu dem die Ware zur Entladung bereitsteht.
- Gerät der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, geht die Gefahr spätestens mit Eintritt des Annahmeverzugs auf den Kunden über. Der Verkäufer ist in diesem Fall berechtigt, die Produkte auf Gefahr und Kosten des Kunden einzulagern oder nach Setzung einer angemessenen Frist anderweitig zu verwerten; Ansprüche des Verkäufers auf Vergütung und Schadenersatz bleiben unberührt.
- Kommt es aufgrund von Umständen aus der Sphäre des Kunden (z. B. fehlende Zugänglichkeit des Entladeortes, ungeeignete oder defekte Tankanlage, Überfüllung, fehlendes Fachpersonal) zu Wartezeiten oder zur Unmöglichkeit der Entladung, ist der Verkäufer berechtigt, dem Kunden angemessene Stand- und Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
§ 6 Mitwirkungspflichten, Pflichten des Kunden
- Die Mitwirkungspflichten des Kunden ergeben sich aus den jeweiligen Projekt- und Leistungsbeschreibungen, dem jeweiligen Angebot sowie den individuellen Vereinbarungen und/oder diesen Geschäftsbedingungen.
- Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen. Erkennt eine Vertragspartei, dass Angaben und Anforderungen, gleich ob eigene oder solche der anderen Vertragspartei, fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat sie dies und die ihr erkennbaren Folgen der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. Die Parteien werden dann nach einer interessengerechten Lösung suchen und anstreben, diese, gegebenenfalls nach den Bestimmungen über Leistungsänderungen, zu erreichen. Die Aufzählung der genannten Verpflichtungen ist dabei nicht abschließend.
- Insbesondere erbringt der Kunde folgende Leistungen unentgeltlich:
- Der Kunde ist verpflichtet bei der Nutzung des Kontakt- oder Anfrageformulars seine Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
- Der Kunde ist verpflichtet, die gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, insbesondere des Umwelt-, Gefahrstoff-, Arbeitsschutz- und Verkehrsrechts, bei der Lagerung, Verwendung und Weitergabe der Produkte einzuhalten. Der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung für die Einhaltung solcher Vorschriften im Betrieb des Kunden.
- Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass die von ihm an den Verkäufer überlassenen Informationen, Daten, Texte, Dateien und Bilder für die vertraglich vereinbarten, vom Verkäufer zu erbringenden Leistungen nicht gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen. Der Kunde, der Unternehmer ist, stellt den Verkäufer von jeglicher Haftung in Bezug auf die Verwendung dieser überlassenen Informationen, Daten, Texte, Dateien und Bilder und daraus folgenden Marken-, Urheber- und Wettbewerbsverletzungen frei; etwaige Regressansprüche des Kunden sind bei Unternehmern ausgeschlossen.
- Der Kunde stellt sicher, dass jedwede in der Verantwortung Dritter stehende Leistung, welche die Leistungserbringung des Verkäufers beeinflussen oder mit dieser in Zusammenhang stehen kann/steht, termin- und qualitätsgerecht erbracht wird und dem Verkäufer alle erforderlichen Informationen und Ergebnisse rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.
- Bei Lieferungen von AdBlue® oder sonstigen Flüssigprodukten in stationäre oder mobile Tanks des Kunden (Bulk-Lieferungen) ist der Kunde dafür verantwortlich, dass seine Tankanlagen, Anschlussleitungen und sonstigen Einrichtungen zum Zeitpunkt der Lieferung in einem technisch einwandfreien, sauberen und für das jeweilige Produkt geeigneten Zustand sind. Insbesondere hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass keine Verunreinigungen, Rückstände anderer Produkte oder Fremdstoffe eine Beeinträchtigung der gelieferten Produkte verursachen können.
- Der Kunde hat das für die Entladung erforderliche fachkundige Personal, das mit den örtlichen Gegebenheiten und den relevanten Sicherheits- und Umweltvorschriften vertraut ist, in ausreichender Zahl zu stellen. Dieses Personal ist für die ordnungsgemäße Einweisung des Fahrers des Verkäufers in die örtlichen Verhältnisse und für die Sicherstellung eines sicheren Entladevorgangs verantwortlich.
- Die Pflicht des Verkäufers beschränkt sich bei Bulk-Lieferungen auf die Bedienung der fahrzeugeigenen Einrichtungen (z. B. Pumpen, Schläuche). Der Anschluss an die Kundentankanlage sowie die Bedienung kundenseitiger Einrichtungen obliegen ausschließlich dem Kunden und dem von ihm gestellten Personal.
- Bei Abholung von Produkten durch Fahrzeuge des Kunden ist der Kunde dafür verantwortlich, dass seine Fahrzeuge, Aufsetztanks, Schläuche und sonstige Ausrüstung für das jeweilige Produkt geeignet, technisch einwandfrei und vorschriftsgemäß gesichert sind. Der Kunde stellt sicher, dass die Ladung gemäß den gesetzlichen Vorschriften (insbesondere Gefahrgut-, Verkehrs- und Arbeitsschutzrecht) gesichert ist.
- Bei der Lieferung von flüssigen Produkten in Transportbehältern des Verkäufers ist der Verkäufer berechtigt, bei Anlieferung und vor dem Einfüllen in die Lagerbehälter oder Tanks des Kunden eine Probe der gelieferten Ware zu entnehmen und als Rückstellmuster zu kennzeichnen und aufzubewahren. Im Falle einer Beanstandung der Produktqualität werden die Parteien innerhalb angemessener Frist eine Untersuchung des Rückstellmusters durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüflabor veranlassen. Das Ergebnis dieser Untersuchung gilt als widerlegbare Vermutung für die Beschaffenheit der vom Verkäufer gelieferten Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Soweit die gelieferten Produkte nach der Einfüllung mit bereits im Lagerbehälter befindlichen Restmengen des Kunden vermischt werden, obliegt es dem Kunden nachzuweisen, dass ein geltend gemachter Qualitätsmangel nicht auf die Vermischung mit seinen Beständen oder auf deren unsachgemäße Lagerung zurückzuführen ist.
- Bei nicht erbrachter bzw. nicht vollständig und/oder korrekt erbrachter Mitwirkungspflicht des Kunden steht dem Verkäufer eine zusätzliche Vergütung des dadurch verursachten Mehraufwandes, zu den jeweils vereinbarten Stundensätzen gemäß den Angaben in dem Angebot bzw. der individuellen Vereinbarung zu.
- Sofern Dritte Ansprüche nach den vorrangegangenen Ziffern gegenüber dem Verkäufer geltend machen, wird der Verkäufer den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Der Kunde verpflichtet sich, den Verkäufer insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, den Verkäufer bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und die Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung zu übernehmen, soweit dem Verkäufer kein Mitverschulden zur Last fällt.
§ 7 Gewährleistung, Haftung
- Kunden werden den Verkäufer bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in benötigte Informationen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.
- Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden auf Nacherfüllung sowie auf Rücktritt oder Minderung (§ 437 Nr. 1 und 2 BGB) beträgt für neue Artikel ein Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Bei gebrauchten Artikeln wird sie ausgeschlossen. Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts anderes geregelt ist.
- Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen für Mängel, die durch äußere, nicht von dem Verkäufer zu vertretende Einflüsse, oder durch unsachgemäße Nutzung des Kunden verursacht werden. Sie entfällt ebenfalls, wenn der Kunde selbst oder Dritte Änderungen und/oder Ergänzungen an den Leistungen des Verkäufers ohne ausdrückliche Genehmigung in Textform vornehmen. Der Kunde kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass die jeweilige Veränderung und/oder Ergänzung nicht ursächlich für den Mangel ist.
- Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die auf ungeeignete, verunreinigte oder unsachgemäß betriebene Tankanlagen, Fahrzeuge oder Leitungen des Kunden zurückzuführen sind, es sei denn, der Schaden wurde vom Verkäufer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
- Der Kunde übernimmt die unbeschränkte Haftung für alle Schäden, die dem Verkäufer in Folge einer nicht erbrachten bzw. nicht vollständig und/oder korrekt erbrachten Mitwirkungspflichten des Kunden gemäß dieser Bedingungen entstehen. Der Kunde kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass die jeweils nicht erbrachte bzw. nicht vollständig und/oder korrekt erbrachte Mitwirkungspflicht nicht ursächlich für den Schaden ist.
- Der Kunde wird die bestellten Waren unverzüglich nach Erhalt untersuchen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit der Waren sowie der jeweiligen Funktionsfähigkeit. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder ohne weiteres feststellbar sind, müssen dem Verkäufer unverzüglich mitgeteilt werden. Die Anzeige kann zunächst mündlich erfolgen, ist jedoch spätestens am dritten Werktag in Textform einzureichen. Eine Mängelmeldung darf nur von einer fachkundigen Person erfolgen und muss den jeweiligen Mangel genau beschreiben sowie eine aussagekräftige Dokumentation des Mangels (beispielsweise in Form von Bildern) enthalten. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
- Mängel der Waren, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar sind, müssen dem Verkäufer unverzüglich nach deren Entdeckung mitgeteilt werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
- Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Verkäufers durch Beseitigung des Mangels oder Neulieferung. Erfüllungsort für die Nacherfüllung ist der Sitz des Verkäufers.
- Der Verkäufer haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Für sonstige Schäden haftet der Verkäufer nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunden regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten).
- Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
- Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
- Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
§ 8 Verpackungen, Mehrweggebinde, Pfand
- Soweit der Verkäufer Produkte in Mehrweggebinden (z. B. IBC, Fässer, Paletten) liefert, bleiben diese Gebinde im Eigentum des Verkäufers, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Verkäufer kann für solche Mehrweggebinde Pfand berechnen. Höhe des Pfandes und Rückgabebedingungen ergeben sich aus der jeweils geltenden Preisliste bzw. der Auftragsbestätigung.
- Der Kunde ist verpflichtet, Mehrweggebinde unverzüglich nach Entleerung, spätestens innerhalb der vereinbarten Rückgabefrist, in sauberem und unbeschädigtem Zustand frachtfrei an eine vom Verkäufer benannte Stelle zurückzugeben. Für verspätet zurückgegebene, verlorene oder beschädigte Gebinde kann der Verkäufer angemessene Nutzungsentschädigungen und Ersatzansprüche geltend machen; geleistete Pfandbeträge können verrechnet werden.
- Einwegverpackungen gehen mit Übergabe auf den Kunden über. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße und gesetzeskonforme Entsorgung der Verpackungen verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich eine Rücknahme- oder Entsorgungsvereinbarung gegen gesonderte Vergütung getroffen wurde.
- Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Restmengen der Produkte sowie kontaminierte Verpackungen gemäß den gesetzlichen Vorschriften entsorgt bzw. verwertet werden. Auf Verlangen stellt der Kunde dem Verkäufer entsprechende Nachweise zur Verfügung.
§ 9 Schutzrechte, Marken, Umetikettierung
- Sämtliche Rechte an Marken, Unternehmenskennzeichen, Produktnamen, Logos, Designs, Rezepturen und sonstigen gewerblichen Schutzrechten in Bezug auf die Produkte des Verkäufers stehen ausschließlich dem Verkäufer oder seinen Lizenzgebern zu.
- Der Kunde ist berechtigt, die Produkte unter den vom Verkäufer verwendeten Marken und Kennzeichen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Eine Veränderung der Kennzeichnung, das Entfernen oder Verdecken von Marken, Logos oder sonstigen Herkunftshinweisen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers unzulässig.
- Ein Umetikettieren oder Umfüllen der Produkte in andere Gebinde unter Verwendung der Marken oder sonstigen Kennzeichen des Verkäufers ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers zulässig. Dies gilt insbesondere für den Vertrieb als Eigenmarke des Kunden oder im Rahmen von Privat-Label-Konzepten.
- Verstößt der Kunde gegen die Bestimmungen dieses § 9 (Schutzrechte, Marken, Umetikettierung), ist der Verkäufer berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen und Schadensersatz geltend zu machen. Weitergehende Rechte aus Marken-, Wettbewerbs- oder sonstigem Schutzrecht bleiben unberührt.
§ 10 Datenschutz
- Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten der Ansprechpartner des Kunden zum Zweck der Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses sowie zur Pflege der Geschäftsbeziehung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) und f) DSGVO. Der Verkäufer erteilt dem Kunden über seine Datenschutzerklärung gesondert detaillierte Informationen über Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung sowie über die dem Betroffenen zustehenden Rechte nach der DSGVO.
- Der Kunde verpflichtet sich, die Datenschutzhinweise des Verkäufers denjenigen eigenen Mitarbeitern zugänglich zu machen, deren personenbezogene Daten im Rahmen des Geschäftsverhältnisses verarbeitet werden, und – soweit erforderlich – diese über deren Rechte zu informieren.
§ 11 Höhere Gewalt
Der Verkäufer ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Pandemien, Epidemien, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen.
§ 12 Abtretungsverbot
Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche oder Rechte aus dem Vertragsverhältnis ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers an Dritte abzutreten oder zu übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die das Vertragsverhältnis betreffen, ist der Firmensitz des Verkäufers in Deutschland.
- Änderungen oder Ergänzungen des jeweiligen Vertrages sowie dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform. Mündliche Nebenabreden gibt es nicht.
- Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder während der Vertragsdauer unwirksam werden, so wird diese Vereinbarung in allen übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt und gilt unverändert weiter. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine andere, zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: 24.11.2025